§ 1 Lieferbedingungen
(1) Die Lieferung erfolgt soweit nicht schriftlich anders vereinbart ab Lager Deutschland. Jede Lieferung (innerhalb Deutschlands) kostet pauschal 5,50 €. Jede Lieferung nach Österreich kostet pauschal 12,90 €, in die Niederlande und Belgien pauschal 10,90 €. Zur Zeit ist keine Lieferung in ein anderes Land möglich.
(2) Entstehen EVORA aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusätzlich Versandkosten, so sind diese Kosten von dem Kunden zu ersetzen, außer er hat die Falschangabe nicht zu vertreten.
§ 2 Zahlungsbedingungen
(1) Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Zahlung der Erstbestellung (Starter-Sets und/oder Erstausstattung) erfolgt grundsätzlich durch Vorabüberweisung, Nachnahme oder PayPal.
Außerdem können Sie nach der Erstbestellung weitere Bestellungen per Lastschrift abwickeln. Dazu benötigen wir eine Einverständniserklärung mit Ihren Bankdaten.
(Voraussetzung: Positive Schufaauskunft)
(2) Zahlungen sind ausschließlich an die EVORA zu leisten. Fachberater oder sonstige Vertreter der EVORA sind nicht berechtigt, Zahlungen des Kunden entgegenzunehmen oder weiterzuleiten.
(3) Alle Preise sind als Endkundenpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.
(4) Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Zustellungen erfolgen, sofern nicht gesondert schriftlich etwas anderes vereinbart ist, auf Kosten des Kunden. Alle Preise und Nebenkosten werden nach den bei EVORA zum Zeitpunkt der Bereitstellung und Aufgabe zum Versand angewendeten Preislisten berechnet.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz an EVORA zu leisten, wenn er Verbraucher (§ 13 BGB) ist. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), gilt § 5 Abs. 5 S.1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beträgt.
(6) Unabhängig von § 5 Abs. 5 bleibt es EVORA unbenommen, einen höheren Verzugsschaden wie auch sonstigen Schaden nachzuweisen.
(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von EVORA.